Änderungen im Abfall- oder Datenschutzrecht erfahren Sie von uns aus erster Hand. Wir geben unser Wissen aus über drei Jahrzehnten Erfahrung gern weiter. Auch mit der Röntgenbildentsorgung einhergehende Themen aus den Bereichen Forschung, Digitalisierung und Patientenakten bereiten wir hier kurz und kompakt auf.
Die Fußball-EM im eigenen Land steht vor der Tür und die Vorfreude steigt! Während auf dem Spielfeld um den Titel gekämpft wird, können auch Sie mit Ihrer Praxis oder Ihrem Krankenhaus einen Volltreffer landen – mit der richtigen Entsorgungsstrategie für Ihre alten Röntgenfilme. Wie bei einem erfolgreichen Fußballspiel kommt es dabei auf die richtige Taktik und Strategie an. Mit unserer umweltfreundlichen Röntgenfilmentsorgung führen wir Sie ins Finale der Nachhaltigkeit.
Unsere Expertenmannschaft ist spezialisiert auf die sichere und gesetzeskonforme Entsorgung von Röntgenfilmen. Sie stürmt Ihr Archiv mit präziser Strategie und nimmt Jahrgänge mit, die nicht länger aufbewahrt werden müssen. So schaffen Sie Platz für neue Erfolge – sowohl in Ihrem Archiv als auch für Ihre Nachhaltigkeitsbilanz.
Nach dem Abpfiff überreichen wir Ihnen als Pokal ein Vernichtungsprotokoll über die ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung gemäß DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3, Sicherheitsstufen P7, F7, P4). Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Altbestände nicht nur aus dem Weg geräumt, sondern auch vorbildlich recycelt werden.
Auf eine spannende EM-Zeit und erholsame Sommerferien! Unsere Standorte in Bremen, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Rhede sind durchgängig für Ihre Anfragen geöffnet. Nach Auftragserteilung holen wir Ihre alten Röntgenfilme unmittelbar bei Ihnen ab und kümmern uns um alles Weitere. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0421-8354440 oder info@schmidtentsorgung.de.
Abholtermin vereinbaren Zertifizierte Verwertung von Röntgenbildern
Die Goslarsche Zeitung zeigte im Juli eines unserer Spezialfahrzeuge zur Röntgenfilmentsorgung vor der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld. Die Klinik wurde aus dem niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan herausgenommen und schließt dauerhaft. Einer von vielen Punkten, die in einem solchen Fall geklärt und abgewickelt werden müssen, sind die Bestände in den Archiven. Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind, müssen weiter sicher verwahrt werden. Nicht mehr aufzubewahrende Akten und Röntgenfilme können hingegen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
„Bei einer Klinikschließung muss an die datenschutzkonforme Archivauflösung gedacht werden“, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin von Schmidt + Kampshoff. „Röntgenbilder und dazugehörigen Patientenakten enthalten personenbezogene Daten, die per Gesetz unter Schutz stehen. Schmidt + Kampshoff ist auf die Archivräumung und Röntgenfilmentsorgung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir recyceln Röntgenbilder nach DIN SPEC 66399-3 bzw. ISO/IEC 21964 und gewinnen enthaltenes Silber zurück, wofür die medizinischen Einrichtungen eine entsprechende Vergütung erhalten. Der gesamte Prozess wird dokumentiert."
Abholtermin vereinbaren Zertifizierte Verwertung von Röntgenbildern
Nichts hält mehr auf als ein volles Archiv. Doch die Zeit, um nicht mehr aufbewahrungspflichtige Akten mit Röntgenbildern auszusortieren, ist oft knapp. Deshalb greifen wir Ihnen bei der Archivpflege gern unter die Arme. Unsere zur Geheimhaltung nach § 203 StGB verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sortieren Ihre alten Jahrgänge schnell und zuverlässig aus. Für das in Röntgenfilmen enthaltene Silber erhalten Sie – je nach Menge und Qualität – eine Vergütung von uns.
Laut § 85 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Röntgenbilder, digitale Bilddaten und sonstige Untersuchungsdaten von Behandlungen 30 Jahre, im Falle von Untersuchungen zehn Jahre aufbewahrt werden, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Wir von der Schmidt + Kampshoff GmbH haben einen zertifizierten Service entwickelt, wie Orthopäden und Chirurgen bei anstehenden Archivleerungen ihrer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verwertungspflicht für Röntgenfilme und auch einzuhaltenden Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht werden können.
Schaffen Sie jetzt freie Kapazitäten in Ihrer Klinik oder Praxis: Am 1. Januar 2022 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2012 erstellt worden sind. Denn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren endet. Röntgendiagnostik-Aufnahmen, die vor 1992 entstanden sind, dürfen ebenfalls aussortiert werden. Deren Aufbewahrungsfrist beträgt 30 Jahre.
Feuchtigkeit ist in vielen Archiven von Praxen und Kliniken ein Problem. Patientenbezogene Dokumente können dadurch immensen Schaden nehmen. Gemäß Art. 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind vorbeugend entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Bei Röntgenbildern sind Beschädigungen noch gravierender: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgenbilder nicht mehr recyceln. Sie müssen der Verbrennung zugeführt werden, enthaltene Wertstoffe gehen größtenteils verloren und können nicht vergütet werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie sind weltweit zahlreiche Medizin-Projekte entstanden, die COVID-19-Erkrankungen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) und Röntgenbildern erkennen sollen. Forscher des Laboratory for Processing Images, Signals and Computer Science (LAPISCO) und der Universidade de Fortaleza haben nun in einer Studie ein KI-Modell entwickelt, das eine Diagnosegenauigkeit von 95,6 bis 98,5 Prozent bei Röntgenaufnahmen des Brustkorbs erreichen kann.
In früheren Kliniken zurückgelassene Befunde, Röntgenaufnahmen, Bewerbungen und andere sensible Unterlagen wie Lohnabrechnungen mit personenbezogenen Daten sind keine Seltenheit. Datenschützer und Behörden ermitteln wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen, Verstößen gegen das Datenschutzrecht und Hausfriedensbruch. Im Visier stehen nicht nur die einstigen Betreiber bzw. Eigentümer, sondern auch andere Beteiligte wie Insolvenzverwalter. Wer also ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Entsorgung verantwortlich? Und welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen?
In Datenschutz- und Entsorgungsfragen stehen wir human- und veterinärmedizinischen Einrichtungen seit über drei Jahrzehnten zur Seite. Wir sind nicht nur Ansprechpartner, wenn es um das Recycling von Röntgenbildern geht, sondern auch bei einhergehenden Themen wie der mobilen und stationären Aktenvernichtung, externen Aktenarchivierung, Festplattenvernichtung, Datenträgervernichtung und Aktenrettung. In diesen und vielen weiteren Bereichen arbeiten wir mit zertifizierten, leistungsstarken Partnern zusammen.
Immer häufiger nachgefragt ist die mobile Aktenvernichtung. Regelmäßig oder einmalig können vertrauliche Unterlagen, auch kleinere Mengen, direkt bei Ihnen vor Ort sicher und schnell vernichtet werden. Alternativ können Sie Akten zur Entsorgung auch abholen lassen.
Auch die Vernichtung von Festplatten und anderen Datenträgern ist mobil oder stationär möglich.
Umfassende Beratung zum Datenschutzmanagement ergänzen Partnerschaften in der Dokumentenlogistik, Digitalisierung von Unterlagen und externen Aktenarchivierung in zertifizierten Hochsicherheitsarchiven.
Nicht zuletzt helfen wir weiter, wenn Röntgenfilme und Papierunterlagen durch Feuchtigkeit, Überschwemmung oder einen Rohrbruch Schaden genommen haben. Hier geht es nicht nur um eine schnelle Aktenrettung durch Gefriertrocknung und die anschließende Behandlung mit Gammastrahlen, sondern auch darum, eine Gesundheitsgefährdung Ihrer Mitarbeiter z. B. durch Schimmelsporen zu verhindern.
Lesen Sie Aktuelles rund um Archivierung, Entsorgung und Recycling von Röntgenfilmen und Patientenakten auf dem von Schmidt + Kampshoff initiierten Online-Ratgeber.