Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, gilt seit 25. Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht, das den Schutz personenbezogener Daten verbessern soll: die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).

Durch die neue Gesetzgebung verändern sich nicht nur Ihre internen Prozesse. Auch die Entsorgung von Röntgenfilmen unterliegt schärferen Datenschutz-Vorschriften.

Worauf Sie jetzt achten müssen, haben wir Ihnen kurz und kompakt zusammengestellt. Überprüfen Sie Ihre Entsorgungspraxis mit unserer praktischen Checkliste noch heute, um Abmahnungen und hohen Strafen vorzubeugen.

Leitfaden zur DSGVO-konformen Röntgenfilmentsorgung
hier kostenfrei herunterladen

Eines vorab: Mit uns als Entsorgungspartner können Sie sich entspannt zurücklehnen. Unser Entsorgungsprozess entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir bieten:

Auftragsverarbeitungs-Verträge (AV-Verträge) nach Art. 28 DSGVO

Sichere Abholung und Archivräumung nach Art. 32 DSGVO

Vernichtung in eigener Anlage gemäß der weiterhin maßgeblichen DIN SPEC 66399-3

Datenschutz-Nachweise für Sie nach Art. 28 DSGVO

Vergessen Sie nicht, auch Ihre Archivführung nach Art. 5 DSGVO umzustellen: Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung müssen personenbezogene Daten „in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“. Heißt: Röntgenfilme sind nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu entsorgen. Daten vorrätig zu speichern, ist verboten.

Gern beraten wir Sie auch telefonisch zur DSGVO-konformen Röntgenfilmentsorgung. Sie erreichen uns unter 0421-835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de.

Sommerliche Grüße

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung

In eigener Sache: Warum wir Ihnen schreiben

Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie unsere Leistungen in der Vergangenheit genutzt haben oder aktuell nutzen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gehört es zu unserem Kundenservice dazu, Sie zu neuen Rechtsvorschriften und Zertifizierungen, relevanten Branchenentwicklungen wie auch Neuigkeiten aus unserem Unternehmen auf dem Laufenden zu halten. Dazu haben Sie uns Ihr Einverständnis gegeben.

Wenn Sie unseren kostenfreien Informationsservice rund um die Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen und Patientenakten weiterhin erhalten möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Falls Sie darauf verzichten möchten, was wir sehr bedauern würden, können Sie sich hier abmelden.

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Telefon 0421 / 835 444 0 – info@schmidtentsorgung.de

Schmidt + Kampshoff GmbH
Georg-Henschel-Str. 1
28197 Bremen

Tel.: +49 421 835 444 0
Fax: +49 421 835 444 11
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Geschäftsführung: V. Maniszewski, M. Speckenmeyer
AG Coesfeld, HRB 8855 / USt.-IdNr.: DE 209418865
Inhaltl. Verantwortl.: Monica Moreno (Anschrift links)

Besuchen Sie uns auch auf unserer Website unter www.schmidtentsorgung.de     
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