„Bei einer Klinikschließung muss an die daten­schutz­konforme Archivauflösung gedacht werden“

Schmidt + Kampshoff aktuell

Die Goslarsche Zeitung zeigte im Juli eines unserer Spezial­fahr­zeuge zur Röntgen­filmentsorgung vor der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld. Die Klinik wurde aus dem niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan herausgenommen und schließt dauerhaft. Einer von vielen Punkten, die in einem solchen Fall geklärt und abgewickelt werden müssen, sind die Bestände in den Archiven. Unterlagen, deren Auf­be­wahrungs­fristen noch nicht abgelaufen sind, müssen weiter sicher verwahrt werden. Nicht mehr aufzubewahrende Akten und Röntgen­filme können hingegen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

„Bei einer Klinikschließung muss an die daten­schutz­konforme Archivauflösung gedacht werden“, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin von Schmidt + Kampshoff. Röntgen­bilder und dazu­gehörigen Patienten­akten enthalten personen­bezogene Daten, die per Gesetz unter Schutz stehen. Schmidt + Kampshoff ist auf die Archiv­räumung und Röntgen­filmentsorgung gemäß Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir recyceln Röntgen­bilder nach DIN SPEC 66399-3 bzw. ISO/IEC 21964 und gewinnen enthaltenes Silber zurück, wofür die medizinischen Einrichtungen eine entsprechende Vergütung erhalten. Der gesamte Prozess wird dokumentiert.