Die Goslarsche Zeitung zeigte im Juli eines unserer Spezialfahrzeuge zur Röntgenfilmentsorgung vor der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld. Die Klinik wurde aus dem niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan herausgenommen und schließt dauerhaft. Einer von vielen Punkten, die in einem solchen Fall geklärt und abgewickelt werden müssen, sind die Bestände in den Archiven. Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind, müssen weiter sicher verwahrt werden. Nicht mehr aufzubewahrende Akten und Röntgenfilme können hingegen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
„Bei einer Klinikschließung muss an die datenschutzkonforme Archivauflösung gedacht werden“, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin von Schmidt + Kampshoff. Röntgenbilder und dazugehörigen Patientenakten enthalten personenbezogene Daten, die per Gesetz unter Schutz stehen. Schmidt + Kampshoff ist auf die Archivräumung und Röntgenfilmentsorgung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir recyceln Röntgenbilder nach DIN SPEC 66399-3 bzw. ISO/IEC 21964 und gewinnen enthaltenes Silber zurück, wofür die medizinischen Einrichtungen eine entsprechende Vergütung erhalten. Der gesamte Prozess wird dokumentiert.