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Datenschutz­konforme Röntgen­film­entsorgung

Datenschutz ist unsere Passion

Schmidt + Kampshoff ist im Bereich Datenschutz seit vielen Jahren besonders zertifiziert. Wir stehen für einen rundum daten­schutz­konformen Entsorgungs­prozess. Gern beraten wir Sie zur Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Röntgen­filmen und Patienten­akten gemäß den aktuellen Daten­schutz­bestimmungen.

Beratung unter 0421-8354440

Entsorgung nach Datenschutz­grund­verordnung

Von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung halten wir die Vorschriften der Daten­schutz­grund­verordnung ein. Unsere Mitarbeiter sind sicherheits­überprüft und zur Geheim­haltung verpflichtet. Unsere GPS-überwachten Spezial­fahr­zeuge, Daten­sicherheits­behälter (DSB), Geschäftsräume und Anlagen erfüllen alle daten­schutz­rechtlichen Anforderungen. Für unser Datenschutz­konzept sind wir zertifiziert nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheits­stufen P7, F7, P4).

Ver­trau­lich­keit und Geheim­haltung garantiert

Für die Entsorgung von Röntgen­bildern schließen wir mit unseren Kunden einen rechtlich geprüften Vertrag zur Auftrags­verarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Artikel 28 DSGVO ab. Damit können Sie gegenüber zuständigen Behörden nachweisen, dass Ihre Patienten­daten von der Abholung über den Transport bis hin zur Sortierung und Vernichtung geschützt sind. Der Vertrag berücksichtigt nicht nur die Vernichtung nach den Schutzklassen von DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964, sondern benennt auch die Verpflichtung unserer Mitarbeiter zur Geheim­haltung gemäß § 203 StGB.

Röntgen­bilder entsorgen

So funktioniert's: Schmidt + Kampshoff kombiniert Know-how in der Beratung mit strategisch optimierter Logistik und eigener Entsorgungs­anlage. Von der Abholung über den Transport bis zur Vernichtung der Röntgen­filme bietet die Schmidt + Kampshoff GmbH deutschland- und europaweit einen vollständig geschlossenen Recycling­prozess aus einer Hand.

Persönliche Beratung

Ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – wir beraten und finden unkompliziert den für Sie passenden Termin zur Abholung oder Selbst­anlieferung Ihrer Röntgen­filme.

Sichere Abholung und überwachter Transport

Garantierte Sicherheit Ihrer Daten durch eigene Fahrer, GPS-überwachte Flotte, abschließbare Daten­sicherheits­behälter (DSB) und im Umgang mit sensiblen Daten geschulte Mitarbeiter.

Verwertung in eigener Anlage

Schneidmühlen zerkleinern alle Röntgen­filme daten­schutz­konform. Anschließend werden die Partikel gewaschen, die Daten unwiederbringlich vernichtet und gleichzeitig wichtige Wert­stoffe zurückgewonnen.

Vernichtungs­protokoll und Vergütung

Sie erhalten ein Vernichtungs­protokoll über den Recycling­prozess nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964. Je nach Menge und Qualität ist eine Vergütung möglich.

Ihre Datenschutz-Vorteile auf einen Blick

  • Datenschutz-Zertifikat nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklassen 1 bis 3-, Sicherheits­stufen P7, F7, P4)
  • Abholung, Transport, Sortierung und Verwertung gemäß DSGVO
  • Verpflichtung auf Ver­trau­lich­keit und Geheim­haltung gemäß § 203 StGB
  • Rechtlich geprüfter Vertrag zur Auftrags­verarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
  • Lückenlose Dokumentation mit Abhol­beleg und auf Wunsch Vernichtungs­protokoll über den Entsorgungs­prozess nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964
  • Garantierte Datensicherheit durch Video­über­wachung, Zutritts­kontrollen und Alarmanlagen
  • Abholung mit abschließbaren Daten­sicherheits­behältern (DSB)
  • GPS-überwachte Logistikflotte (Spezialfahrzeuge)

10 Jahre

Ärztliche Unterlagen wie z. B. Arztbriefe, EEG/EKG-Streifen oder Patienten­akten sind grundsätzlich 10 Jahre lang aufzubewahren.

10 Jahre

Für sämtliche Aufzeichnungen und Aufnahmen aus der Röntgendiagnostik beträgt die gesetzliche Auf­be­wahrungs­frist ebenfalls 10 Jahre.

30 Jahre

Unterlagen und Aufzeichnungen aus der Röntgentherapie / Strahlentherapie müssen hingegen 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Was die DSGVO für die Röntgen­filmentsorgung bedeutet

In Deutschland gilt seit 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundes­daten­schutz­gesetz (BDSG-neu). Was Sie als Datenschutz- und Abfallbeauftragte(r) in medizinischen Einrichtungen bei der Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgen­filmen und dazu­gehörigen Patienten­akten beachten müssen, fassen wir in unserem kostenfreien Leitfaden (PDF) zusammen.

Darin finden Sie eine Checkliste, mit der Sie einfach überprüfen können, ob Sie Ihre Röntgen­filme DSGVO-konform entsorgen. Außerdem haben wir Ihnen die neuen Grundsätze für die Verarbeitung personen­bezogener Daten zusammengestellt.

Bei der Archiv­führung nach DSGVO ist unter anderem der Grundsatz der Speicherbegrenzung anzuwenden:

„Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“, heißt es in Artikel 5 der DSGVO.

Für die Aufbewahrung von Röntgen­filmen bedeutet das: Diese sollten nach Ablauf der gesetzlichen Auf­be­wahrungs­frist umgehend an einen zertifizierten Entsorger übergeben werden – jetzt Abholtermin vereinbaren. Eine Archivierung über die gesetzlichen Auf­be­wahrungs­fristen hinaus ist damit nicht mehr zulässig.

Bei Verstößen gegen die DSGVO können Abmahnungen, hohe Geldstrafen (Art. 83 DSGVO) und unter Umständen sogar eine 3-jährige Freiheitsstafe (§ 42 BDSG-neu) drohen.