Sicher ins neue Jahr – Jetzt Archive überprüfen

Liebe Leserinnen und Leser,

zum Ende eines jeden Jahres laufen Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder und dazugehörige Patientenakten ab. In Ihrem Praxis- und Klinikalltag geht das regelmäßige Aussortieren und die Übergabe an einen zertifizierten Entsorger aber sicher oft unter. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen binden Archiv-Kapazitäten und erschweren Ihnen den Zugriff auf aktuelle Unterlagen. Machen Sie Schluss mit überfüllten und schwer zugänglichen Archiven.

Ab Januar 2020 können Sie alle Röntgenbilder aussortieren, die vor 2010 erstellt wurden. Hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Das gilt auch für Röntgendiagnostik- Aufnahmen, die vor 1990 entstanden sind. Hier beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre.

Alle weiteren Röntgenbilder, die von 2010 und später stammen, müssen Sie weiterhin fachgerecht und geschützt vor fremdem Zugriff im Archiv aufbewahren. Bis zur sicheren Vernichtung unterliegen diese vertraulichen, personenbezogenen Daten der Schweigepflicht.

Organisieren Sie die Entsorgung Ihrer Röntgenbilder immer entsprechend dem Datenschutzrecht und gehen Sie sicher, dass alle Röntgenfilme und dazugehörigen Befunde, Laborergebnisse, Karteien, handschriftlichen Notizen und sonstigen Datenträger unter Verschluss zur Entsorgungsanlage gelangen.

Aufbewahrungsfristen für medizinische Einrichtungen
Checkliste hier kostenfrei herunterladen

Gern unterstützen wir Sie beim Prozess der jährlichen Archivräumung und helfen Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen effizient vorzugehen. Selbstredend immer unter datenschutzkonformen Aspekten und verbunden mit den höchsten Sicherheitstandards.

Eine schöne Weihnachtszeit und einen entspannten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung

Neue Service-Website online

Kennen Sie schon unseren neuen Online-Ratgeber „Röntgenfilme sicher entsorgen“? Hier finden Sie alles rund um das Thema sichere und datenschutzgerechte Entsorgung von Röntgenfilmen im gesamten, geschlossenen Entsorgungsprozess: angefangen bei der Aufbewahrung und Archivierung über Abholung und Transport bis hin zur Entsorgung und Vernichtung von Röntgenfilmen.

Dabei richtet die Website den Blick vor allem auf Datenschutz-Aspekte, bündelt Wissen, erläutert Fachbegriffe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das Ratgeber-Portal bietet neben Wissenswertem zu Regelungen, Formalien und Pflichten für Abfall- und Datenschutzbeauftragte in Kliniken, Arztpraxen und anderen medizinischen Institutionen auch Hintergrundinformationen und nützliche Checklisten zum Download.

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Hier geht’s zur Ratgeberwebsite

Gern beraten wir Sie auch persönlich zur sicheren Entsorgung Ihrer Röntgenfilme und der dazugehörigen Patientenakten.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch! Telefon 0421 / 835 444 0 – info@schmidtentsorgung.de

Schmidt + Kampshoff GmbH
Georg-Henschel-Str. 1
28197 Bremen

Tel.: +49 421 835 444 0
Fax: +49 421 835 444 11
info@schmidtentsorgung.de

Geschäftsführung: V. Maniszewski, C. Bringemeier
AG Coesfeld, HRB 8855 / USt.-IdNr.: DE 209418865
Inhaltl. Verantwortl.: Monica Moreno (Anschrift links)

Besuchen Sie uns auch auf unserer Website unter www.schmidtentsorgung.de     
Sollten Sie keine weiteren Informationen rund um die Schmidt + Kampshoff GmbH und die Entsorgung sowie Verwertung von Abfällen erhalten wollen, können Sie unseren Informationsservice hier abbestellen.