Aufbewahrungsfristen enden am 31. Dezember

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

das Jahr neigt sich dem Ende zu. Das bedeutet: Es ist wieder an der Zeit, Platz im Archiv zu schaffen!

Am 31. Dezember 2022 enden die Aufbewahrungs­fristen für Röntgen­bilder. Aufnahmen zur Unter­suchung, die vor 2013 erstellt wurden, können Sie jetzt aus­sortieren. Gleiches gilt für Röntgen­therapie-Aufnahmen von vor 1993.

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Hintergrund: Laut § 85 Absatz 2 Strahlen­schutz­gesetz (StrlSchG) müssen Röntgen­bilder, digitale Bild­daten und sonstige Unter­suchungs­daten im Falle von Unter­suchungen für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden, bei einer minder­jährigen Person bis zur Vollendung ihres 28. Lebens­jahres. Im Falle von Behandlungen gilt eine 30-jährige Aufbewahrungs­frist.

Wir recyceln Ihre Röntgen­filme – wie gesetzlich vorgeschrieben – umwelt­freundlich und datenschutz­konform (nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutz­klasse 1 bis 3-, Sicherheits­stufen P7, F7, P4).

Gern helfen wir Ihnen auch beim Aussortieren. Unsere zur Geheim­haltung nach § 203 StGB verpflichteten Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter sortieren Ihre alten Jahrgänge aus und verlassen Ihr Archiv besenrein – damit Sie sich Ihren eigent­lichen Aufgaben widmen können.

Im Namen unseres Teams wünsche ich Ihnen eine besinnliche und fröhliche Weihnachts­zeit,

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung

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Mehr aktuelle Beiträge rund um das Thema Röntgenbilder finden Sie auf unserer Ratgeber-Website www.roentgenfilmentsorgung.de.

 

Jetzt Röntgenfilmbox kostenfrei entsorgen

Kleinmengen an Röntgenbildern sicher, kontaktlos und kostenfrei entsorgen: Mit unserer Röntgenfilmbox.

 

Gern beraten wir Sie auch persönlich zur sicheren Entsorgung Ihrer Röntgenfilme und der dazugehörigen Patientenakten.

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Amtsgericht Coesfeld, HRB 8855 / USt.-IdNr.: DE 209418865

Inhaltlich Verantwortliche: Monica Moreno (Anschrift oben)

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