Liebe Kundinnen und Kunden,
das Jahr neigt sich dem Ende zu. Das bedeutet: Es ist wieder an der Zeit, Platz im Archiv zu schaffen!
Am 31. Dezember 2022 enden die Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder.
Aufnahmen zur Untersuchung, die vor 2013 erstellt wurden, können Sie jetzt aussortieren.
Gleiches gilt für Röntgentherapie-Aufnahmen von vor 1993.
Hintergrund: Laut § 85 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Röntgenbilder, digitale Bilddaten und
sonstige Untersuchungsdaten im Falle von Untersuchungen für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden, bei einer minderjährigen
Person bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres. Im Falle von Behandlungen gilt eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist.
Wir recyceln Ihre Röntgenfilme – wie gesetzlich vorgeschrieben – umweltfreundlich und datenschutzkonform
(nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4).
Gern helfen wir Ihnen auch beim Aussortieren. Unsere zur Geheimhaltung nach § 203 StGB verpflichteten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sortieren Ihre alten Jahrgänge aus und verlassen Ihr Archiv besenrein – damit Sie sich Ihren eigentlichen Aufgaben widmen können.
Im Namen unseres Teams wünsche ich Ihnen eine besinnliche und fröhliche Weihnachtszeit,
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung
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