Auf dem Firmengelände von Schmidt + Kampshoff im nordrhein-westfälischen Rhede verfügen wir über eine zertifizierte Entsorgungsanlage. Wir sortieren selbst und übernehmen die fachgerechte Vernichtung nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964. Dabei gewinnen wir wertvolle Rohstoffe zurück.
Wir recyceln alle Arten von Filmen: Analoge und digitale Röntgenfilme, z. B. Computertomographie-Filme (CT-Filme), Mammographiefilme, Magnetresonanztomographie-Filme (MRT-Filme), Folienfilme, Duplikat- / Kopierfilme, Fluoroscopiefilme, Microfilme, Monitorfilme, Zahnröntgenfilme und Industriefilme. Auch zu Entsorgungslösungen aller anderen Arten von Filmen beraten wir Sie gern.
Sie können Ihre Röntgenfilme inklusive dazugehöriger Patientenakten und Datenträger direkt bei Schmidt + Kampshoff anliefern oder abholen lassen. Wir verwerten Ihre Röntgenfilme datenschutzkonform und führen wertvolle Ressourcen in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb dokumentieren wir für Sie den gesamten Verwertungsprozess lückenlos.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb recycelt Schmidt + Kampshoff Ihre Röntgenfilme in einem rundum geschlossenen Prozess: Von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung halten wir uns strikt an die Vorgaben von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu).
3000 t
Fast 3000 Tonnen Röntgenfilme recyceln wir jährlich in unserer eigenen Anlage.
7
Analoge Röntgenfilme und Microfilme behandeln wir gemäß der höchstmöglichen Sicherheitsstufe 7.
100 %
Durch fachgerechtes Recycling erreichen wir eine Wiederverwertungsquote von nahezu 100 Prozent.
Als eines der europaweit größten Recyclingunternehmen für Röntgenfilme gewinnt Schmidt + Kampshoff bereits seit über 30 Jahren Silber und Kunststoff für Kunden aus Medizin, Wirtschaft und Industrie zurück. Für die Verwertung der Röntgenbilder bieten wir eine transparente und faire Vergütung nach Menge. Auf Wunsch rechnen wir erst nach Verarbeitung des ausgebrachten Silbers ab.
Fehlaufnahmen beim Röntgen müssen zwar nicht aufbewahrt, aber erfasst werden. Das geht aus Absatz 4.3.6.1 der „Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass“ hervor.
Die anschließende ordnungsgemäße Verwertung gilt für die fehlerhaften Röntgenbilder genauso wie für Röntgenaufnahmen, die an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gebunden sind. Hierzu sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, wozu alle Arten von Röntgenfilmen zählen, gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet. Auch Test- und Kontrollaufnahmen, unbrauchbar gewordene Röntgenbilder (z. B. durch Überlagerung) sowie zerstörte Röntgenbilder (z. B. durch Wasserschäden) müssen daher an einen spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden.
Die Entsorgungspflicht für Fehlaufnahmen oder durch Umwelteinflüsse zerstörte Röntgenfilme ist vielen Ärzten nicht bewusst. Die fachgerechte Verwertung dieser Filme ist jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus zweierlei Gründen unerlässlich.
Erstens enthalten auch diese Röntgenbilder in der Regel vertrauliche, personenbezogene Daten, die wir gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicher und unwiederbringlich vernichten müssen.
Zweitens werden bei der Röntgenfilmentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wertvolle Rohstoffe wie Silber und recyclingfähiger Kunststoff zurückgewonnen, die dem industriellen Kreislauf erhalten bleiben. Bei der Waschung der Filme in unserer eigenen, nach DIN SPEC 66399-3 zertifizierten Anlage in Rhede erreichen wir eine Wiederverwertungsquote von nahezu 100 Prozent.