Nur richtig gelagerte Röntgen­bilder recycel­bar

Schmidt + Kampshoff aktuell

Feuchtigkeit ist in vielen Archiven von Praxen und Kliniken ein Problem. Patienten­bezogene Dokumente können dadurch immensen Schaden nehmen. Gemäß Art. 5 Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) sind vorbeugend entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei Röntgen­bildern sind Beschädigungen noch gravierender: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgen­bilder nicht mehr recyceln. Sie müssen der Verbrennung zugeführt werden, enthaltene Wert­stoffe gehen größtenteils verloren und können nicht vergütet werden.

Feuchtigkeit ist der Feind Nummer eins im Archiv von Praxen und Kliniken. Patienten­bezogene Dokumentation kann dadurch Schaden nehmen. Nach Artikel 5 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) sind dagegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Bei Röntgen­bildern wiegen Beschädigungen noch schwerer: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgen­bilder nicht mehr recyceln, sie müssen verbrannt werden – enthaltene Wert­stoffe gehen verloren und können nicht vergütet werden.

Wie Sie Ihre Patienten­akten und silber­haltigen Röntgen­filme sicher und richtig aufbewahren, lesen Sie aktuell auf der von Schmidtentsorgung initiierten Wissens­platt­form „Röntgenfilme sicher entsorgen“.

Eine Übersicht mit allen wichtigen Tipps zur Archiv­führung können Sie sich hier kostenfrei ausdrucken oder herunterladen.

Wir entsorgen Ihre Röntgen­bilder gemäß Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) und sind nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheits­stufen P7, F7, P4) zertifiziert.