Feuchtigkeit ist in vielen Archiven von Praxen und Kliniken ein Problem. Patientenbezogene Dokumente können dadurch immensen Schaden nehmen. Gemäß Art. 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind vorbeugend entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei Röntgenbildern sind Beschädigungen noch gravierender: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgenbilder nicht mehr recyceln. Sie müssen der Verbrennung zugeführt werden, enthaltene Wertstoffe gehen größtenteils verloren und können nicht vergütet werden.
Feuchtigkeit ist der Feind Nummer eins im Archiv von Praxen und Kliniken. Patientenbezogene Dokumentation kann dadurch Schaden nehmen. Nach Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind dagegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Röntgenbildern wiegen Beschädigungen noch schwerer: Einmal feucht geworden, lassen sich Röntgenbilder nicht mehr recyceln, sie müssen verbrannt werden – enthaltene Wertstoffe gehen verloren und können nicht vergütet werden.
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Wir entsorgen Ihre Röntgenbilder gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sind nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4) zertifiziert.