Liebe Kundinnen und Kunden,
für die verschiedenen Arten von ärztlichen Unterlagen gelten
unterschiedlich lange Aufbewahrungsfristen. Diese ergeben sich aus der
Röntgenverordnung, der Strahlenschutzverordnung, dem
Durchgangsarzt-Verfahren und anderen Vorschriften.
Jetzt, zum Jahresende können Sie wieder Röntgenbilder und dazugehörige
Patientenakten aussortieren! Diese Fristen gelten:
Röntgendiagnostik/ -untersuchung/ -aufnahmen:
Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem 18.
Lebensjahr, d. h. Röntgenbilder von Kindern und
Jugendlichen müssen mindestens bis zur Vollendung des 28.
Lebensjahres aufbewahrt werden.
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10 Jahre
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Behandlungsunterlagen über das Durchgangsverfahren:
Einschließlich Röntgenbilder und Krankenblätter
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15 Jahre
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Röntgenbehandlungen/ -therapie:
Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen nach der letzten
Behandlung
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30 Jahre
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Auszug aus "Ärztliche Aufbewahrungsfristen", Kassenärztliche Vereinigung
Niedersachsen, Zum
PDF Download
Wir holen Ihre aussortierten Röntgenbilder zum fach- und
datenschutzgerechten Recycling ab oder stellen Ihnen zum Aussortieren gern
Datensicherheitsbehälter (DSB) bzw. unsere Röntgenfilmbox für
Kleinmengen zur Verfügung.
Da uns Kliniken und Praxen immer öfter fragen, ob wir das Aussortieren alter
Jahrgänge übernehmen können, haben wir diesen Service inzwischen fest in
unser Portfolio aufgenommen. Dafür sind alle Mitarbeitenden zur
Geheimhaltung nach § 203 StGB verpflichtet.
Gern beraten wir persönlich unter der Telefonnummer 0421-835440.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Viele Grüße aus Bremen und schon mal eine frohe und friedliche Vorweihnachtszeit,
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung
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