Liebe Leserinnen und Leser,
zum Ende eines jeden Jahres laufen Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder und dazugehörige Patientenakten ab.
In Ihrem Praxis- und Klinikalltag geht das regelmäßige Aussortieren und die Übergabe an einen zertifizierten
Entsorger aber sicher oft unter. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen binden Archiv-Kapazitäten und erschweren
Ihnen den Zugriff auf aktuelle Unterlagen. Machen Sie Schluss mit überfüllten und schwer zugänglichen Archiven.
Ab Januar 2020 können Sie alle Röntgenbilder aussortieren, die vor 2010 erstellt wurden. Hier endet die gesetzliche
Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Das gilt auch für Röntgendiagnostik- Aufnahmen, die vor 1990 entstanden sind. Hier
beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre.
Alle weiteren Röntgenbilder, die von 2010 und später stammen, müssen Sie weiterhin
fachgerecht und geschützt vor fremdem Zugriff im Archiv aufbewahren. Bis zur sicheren Vernichtung unterliegen diese vertraulichen,
personenbezogenen Daten der Schweigepflicht.
Organisieren Sie die Entsorgung Ihrer Röntgenbilder immer entsprechend dem Datenschutzrecht und gehen Sie sicher,
dass alle Röntgenfilme und dazugehörigen Befunde, Laborergebnisse, Karteien, handschriftlichen Notizen und sonstigen
Datenträger unter Verschluss zur Entsorgungsanlage gelangen.
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