Sicher ins neue Jahr – Jetzt Archive überprüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang des neuen Jahres steht sicher auch bei Ihnen ein Thema besonders hoch im Kurs: die Archivpflege.

Ab Januar 2019 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2009 erstellt wurden, denn hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Gleiches gilt für Röntgendiagnostik-Aufnahmen, die vor 1989 entstanden sind und deren Aufbewahrungsfrist 30 Jahre beträgt.

Alle anderen Röntgenbilder, die aus 2009 und später resultieren, müssen noch im Archiv fachgerecht, das heißt sicher, trocken und keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt, aufbewahrt verbleiben.

Vertrauliche Patientenakten unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht. Organisieren Sie deshalb die Entsorgung Ihrer Röntgenbilder immer gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

Hinsichtlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union regelt, entstehen viele Fragen: Sind meine Aktenschränke oder -regale so verschlossen, dass keine Befunde oder Patientendaten nach außen gelangen? Kann mein Entsorger garantieren, dass die Abholung und das Recycling vertraulich behandelt werden? Welche Schutzklassen muss ich einhalten? Gibt es Behälter, die Röntgenbilder sorgfältig und sicher vor unbefugtem Zugriff von Dritten verwahren?

Diese Unsicherheiten können wir Ihnen nehmen. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer jährlichen Archivräumung und recyceln Ihre Röntgenfilme fachgerecht. Wir bieten Ihnen je nach Bedarf maßgeschneiderte Entsorgungs- und Archivierungslösungen. Ein Anruf bei uns als zertifiziertem Entsorger genügt: Telefon 0421-835 444 0

Einen guten und sicheren Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung

Höchste Sicherheitstufe für die Entsorgung Ihrer Röntgenfilme

Wir sind für die Röntgenfilmentsorgung nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards erneut zertifiziert worden und sind nun in allen drei Schutzklassen zertifiziert.

Die Datenschutzexperten des renommierten Mission 100 e.V. bescheinigen uns, dass wir die an die Vernichtung von Informationsträgern mit dem Schutzbedarf der Schutzklassen 1 bis 3 gestellten technischen und organisatorischen Anforderung gemäß der dafür maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC 21964 erfüllen.

Bei der Entsorgung Ihrer Röntgenfilme können Sie sicher sein, dass wir die Maßnahmen zum Schutz besonders schutzwürdiger und personenbezogener Daten erfüllen, die Artikel 32 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einfordert.

Gern beraten wir Sie auch persönlich zur sicheren Entsorgung Ihrer Röntgenfilme und der dazugehörigen Patientenakten.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch! Telefon 0421 / 835 444 0 – info@schmidtentsorgung.de

Schmidt + Kampshoff GmbH
Georg-Henschel-Str. 1
28197 Bremen

Tel.: +49 421 835 444 0
Fax: +49 421 835 444 11
info@schmidtentsorgung.de

Geschäftsführung: V. Maniszewski, M. Speckenmeyer
AG Coesfeld, HRB 8855 / USt.-IdNr.: DE 209418865
Inhaltl. Verantwortl.: Monica Moreno (Anschrift links)

Besuchen Sie uns auch auf unserer Website unter www.schmidtentsorgung.de     
Sollten Sie keine weiteren Informationen rund um die Schmidt + Kampshoff GmbH und die Entsorgung sowie Verwertung von Abfällen erhalten wollen, können Sie unseren Informationsservice hier abbestellen.