Eines vorab: Mit uns als Entsorgungspartner können Sie sich entspannt
zurücklehnen. Unser Entsorgungsprozess entspricht vollumfänglich den
Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir bieten:
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Auftragsverarbeitungs-Verträge (AV-Verträge) nach Art. 28 DSGVO
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Sichere Abholung und Archivräumung nach Art. 32 DSGVO
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Vernichtung in eigener Anlage gemäß der weiterhin maßgeblichen DIN SPEC 66399-3
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Datenschutz-Nachweise für Sie nach Art. 28 DSGVO
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Vergessen Sie nicht, auch Ihre Archivführung nach Art. 5 DSGVO umzustellen:
Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung müssen personenbezogene Daten „in
einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen
Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie
verarbeitet werden, erforderlich ist“. Heißt: Röntgenfilme sind nach Ablauf
der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu entsorgen. Daten vorrätig zu
speichern, ist verboten.
Gern beraten wir Sie auch telefonisch zur DSGVO-konformen
Röntgenfilmentsorgung. Sie erreichen uns unter 0421-835 444 0 oder
info@schmidtentsorgung.de.
Sommerliche Grüße
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung
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