Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang des neuen Jahres steht sicher auch bei Ihnen ein Thema besonders hoch
im Kurs: die Archivpflege.
Ab Januar 2019 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2009
erstellt wurden, denn hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10
Jahren. Gleiches gilt für Röntgendiagnostik-Aufnahmen, die vor 1989
entstanden sind und deren Aufbewahrungsfrist 30 Jahre beträgt.
Alle anderen Röntgenbilder, die aus 2009 und später resultieren, müssen noch im Archiv
fachgerecht, das heißt sicher, trocken und keinen großen
Temperaturschwankungen ausgesetzt, aufbewahrt verbleiben.
Vertrauliche Patientenakten unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der
Schweigepflicht. Organisieren Sie deshalb die Entsorgung Ihrer Röntgenbilder
immer gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
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