|
Sehr geehrte Damen und Herren,
diesen Samstag wird der 11. Europäische Datenschutztag begangen,
um an die Europäische Datenschutzkonvention von 1981 zu erinnern und
das Bewusstsein für den Datenschutz zu schärfen. Das nehmen wir zum Anlass,
Sie mit 7 wichtigen Tipps zum datenschutzkonformen Umgang mit Patientenakten
und Röntgenbildern für das Jahr 2017 zu wappnen.
Obwohl Datenschutz in vielen Praxen, Radiologien und Kliniken als wichtig erachtet wird,
geht die praktische Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften nur zögerlich voran.
Dabei sind oft nur wenige Handgriffe nötig, um den Schutz von personenbezogenen Unterlagen
zu verbessern und Datenmissbrauch vorzubeugen.
Starten Sie gut informiert ins neue Jahr.
Mit den besten Wünschen
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung
|
|
Datenschutz in medizinischen Einrichtungen: 7 Praxistipps
1.
|
Nutzen Sie verschließbare Aufbewahrungssysteme
Die Krankengeschichte Ihrer Patienten unterliegt der Geheimhaltung nach Bundesdatenschutzgesetz
(§ 9 BDSG und Anlage). Um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen, nutzen Sie gesicherte Aktenschränke
und benennen Sie schließberechtigte Personen. Digitale Aufbewahrungssysteme sind mit Passwörtern
und Logins zu sichern und nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln.
|
2.
|
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter
Klären Sie Ihr Team zum Thema Datenschutz auf. Bei mehr als 10 Beschäftigten kann das Ihr
gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter (§ 4f und 4g BDSG) übernehmen.
Unser Tipp: Vermitteln Sie Handlungsanweisungen anhand von konkreten Fallbeispielen
und häufig gestellten Fragen von Patienten (bspw. Können Sie mir meine Röntgenbilder aushändigen?).
|
3.
|
Sortieren Sie alte Akten regelmäßig aus
Akten und Röntgenbilder, deren in der Regel zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist,
sollten umgehend entsorgt werden. Wir empfehlen eine jährliche Archivpflege zum Jahresbeginn.
Das beugt nicht nur Datenmissbrauch vor, sondern schafft Platz für neue Unterlagen und
verbessert den Zugriff darauf. Nutzen Sie zum Aussortieren immer abschließbare
Datensicherheitsbehälter (DSB), denn auch Altakten sind schutzbedürftig.
|
4.
|
Entsorgen Sie geringe Mengen und Fehlaufnahmen nie über den Hausmüll
Auch Kleinmengen an Röntgenbildern, Fehlaufnahmen oder überlagerte Röntgenbilder müssen
ordnungsgemäß nach Bundesdatenschutzgesetz vernichtet werden.
Für diese geringen Mengen
verwenden Sie spezielle Boxen,
die platzsparend aufbewahrt werden können und über den gesicherten Postversand zum Entsorger gelangen.
|
5.
|
Beauftragen Sie Entsorger, die BDSG-zertifiziert sind
Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung
Ihrer alten Akten und Röntgenbilder sorgen. Ordnungsgemäß bedeutet insbesondere,
die Unterlagen gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu vernichten. Wählen Sie daher nur
Entsorgungsfachbetriebe aus, die hier zertifiziert sind. Überprüfen Sie vorgelegte
Zertifikate, um unnötigen Ärger wie Abmahnungen oder Geldstrafen zu vermeiden.
|
6.
|
Lassen Sie sich die Ausweise von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma zeigen
Leider geben sich unseriöse Entsorger immer wieder als Mitarbeiter renommierter Unternehmen
aus, bspw. als deren Fahrer. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Altakten und -filme dem
Richtigen überlassen, lassen Sie sich vorher den Firmenausweis zeigen.
|
7.
|
Verlangen Sie Nachweise über die Entsorgung
Ihre Verantwortung als Abfallerzeuger endet nicht mit der Übergabe der Patientenakten an einen Entsorger,
sondern erst mit der fachgerechten Vernichtung. Lassen Sie sich den abgeschlossenen
Entsorgungsprozess nach DIN SPEC 66399-3 in einem Vernichtungszertifikat bescheinigen.
|
|
|
|
Selbstanlieferung von Röntgenfilmen jetzt auch möglich
Wir sind stets bemüht, unseren Kundenservice zu verbessern. Da es immer wieder Nachfragen gibt,
ob Röntgenbilder und Patientenakten auch bei uns angeliefert werden können, haben wir die Selbstanlieferung
nun in unser Portfolio aufgenommen.
Röntgenfilme und dazugehörige Patientenakten, deren Aufbewahrungsfrist
abgelaufen ist, können nach vorheriger Vereinbarung direkt zum Standort unserer Entsorgungsanlage in den
Krommerter Weg 56-58, 46414 Rhede geliefert werden. Achten Sie aber darauf, die vertraulichen Daten nach
Bundesdatenschutzgesetz zu transportieren. Gern beraten wir Sie dazu.
Selbstverständlich holen wir Röntgenbilder und dazugehörige Akten nach wie vor auch bei Ihnen ab.
Unter Tel. 0421-835 444 0 oder unser
Web-Formular
können Sie einfach und schnell Ihren Wunschtermin zur Abholung vereinbaren.
Unsere nach dem Bundesdatenschutzgesetz handelnden Mitarbeiter übernehmen vom Ausräumen
über das Verladen bis hin zum Säubern des Archivs alle Aufgaben.
|
|
Gern beraten wir Sie telefonisch unter Tel. 0421-835 444 0
|
|
Schmidt + Kampshoff GmbH Georg-Henschel-Str. 1
28197 Bremen
|
Tel.: +49 421 835 444 0 Fax: +49 421 835
444 11 info@schmidtentsorgung.de
|
Geschäftsführung: V. Maniszewski, M. Speckenmeyer
AG Coesfeld, HRB 8855 / USt.-IdNr.: DE 209418865
Inhaltl. Verantwortl.: Monica Moreno (Anschrift links)
|
|
|
|
Sollten Sie keine weiteren Informationen rund um die Schmidt + Kampshoff GmbH und
die Entsorgung sowie Verwertung von Abfällen erhalten wollen, können Sie unseren Informationsservice hier abbestellen.
|
|