Röntgenfilme mit Patientendaten müssen ordnungsgemäß entsorgt und vernichtet werden, um den unberechtigten Zugriff darauf zu verhindern. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist für die Entsorgung von Abfällen aus Institutionen des Gesundheitswesens das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bindend. Jeder Erzeuger von Abfällen unterliegt nach § 3 Abs. 6 einer Verwertungspflicht. Bei Verstößen drohen teils erhebliche Bußgelder.
Entsorgt werden müssen:
Wir übernehmen die Entsorgung Ihrer Röntgenfilme – umfassend, sachgerecht und rückstandslos. Erfahren Sie mehr über die Entsorgung von Röntgenfilmen.
Wir achten strikt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und recyceln Ihre Röntgenfilme nach dem neuesten Stand der Technik. Weitere Informationen finden Sie hier.
